Wichtige Hinweise 


Zahlung und Vertrag

Zahlungen müssen grundsätzlich in Vorkasse geleistet werden. Im Vorwege erhalten die Kund*innen ein verbindliches Angebot über die vereinbarte Leistung, welches angenommen oder abgelehnt werden kann. Im nächsten Schritt wird der Vertrag digital zugesendet, mit gleichzeitiger Rechnungsausstellung.

Ausnahmen: Wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsbeginn erst in mehr als 6 Monaten erfolgt, ist eine Anzahlung von 30% der Gesamtsumme zu leisten, die restlichen 70 Prozent werden 14 Tage vor Leistungsbeginn fällig.

Nach Rechnungsausstellung besteht für die Zahlung grundsätzlich eine Frist von 2 Wochen. Falls die Zahlung bis dahin nicht geleistet wurde und keine weitere Absicht zur Zahlung besteht, bei Kontaktaufnahme innerhalb der Frist keine Rückmeldung erfolgt und/oder keine Erweiterung der Frist vereinbart wurde, ist der geschlossene Vertrag automatisch ungültig. 

Laufende Zahlungen sind über die vereinbarte Laufzeit monatlich, jeweils am vertraglich vereinbarten Datum zu leisten. 

Nach Zahlungsausfall, Fristablauf und entsprechender Ungültigkeit des Vertrages, werden laufende Werbe-Kampagnen mit sofortiger Wirkung pausiert, und jegliche weitere Arbeiten eingestellt. Hierzu wird der Kunde am ersten Tag nach Fristablauf informiert. 

Zahlungen, die im Zusammenhang mit laufenden Kampagnen stehen können in Absprache vorerst wieder aktiviert werden, insofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Kunde hat im Voraus seine schriftliche Zustimmung zur Verwendung seiner Werbekonten, Zahlungsmittel, der Höhe des Budgets und der Kampagnen Laufzeit gegeben. (üblicherweise vor Kampagnenstart)

  • Der Kunde erklärt sich schriftlich (Email), keine Ansprüche gegen Aurea Media geltend zu machen.


Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Kampagne durch Aurea Media wieder aktiviert. Aurea Media ist offziell noch Werbetreibender und darf für einen Zeitraum von 30 Tagen (ab erneuter Aktivierung) über Informationen und Ergebnisse der Kampagne und die jeweiligen Werbekonten verfügen.



Vertragslaufzeit 

Die Laufzeit bei den Paketen ‘’Channel Management Full Time’’ und ‘’Content Management’’ beträgt mindestens 60 Tage. Bei den Paketen ‘’Media Buying’’  und ‘’Community Management’’ beträgt die Mindestlaufzeit 30 Tage. Eine Automatische Vertragsverlängerung gibt es nicht. Alle weiteren Einzelleistungen beinhalten keine Vertragslaufzeit.



Kündigung des Vertrags 

Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag ist nur mit der schriftlichen Zustimmung beider Parteien möglich. Eine reguläre Kündigung ist nicht möglich. 

Ausnahme: Bei schwerer Täuschung oder Betrug haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

Hierunter fallen unter anderem die folgenden Sachverhalte:

  • Falsche Angaben bei Vertragsschluss, etwa über Identität, Unternehmenszugehörigkeit, Zahlungsfähigkeit oder einen für den Vertrag wesentlichen Umstand.

  • Falsche Angaben zur Grundlage der Abrechnung, z. B. der Kunde behauptet bewusst, bestimmte Leistungen nicht erhalten zu haben, obwohl er weiß, dass sie erbracht wurden.

  • Manipulation oder Fälschung von Nachweisen, beispielsweise Zahlungsbelegen, Leistungsnachweisen oder sonstigen Dokumenten.

Wenn der Vertragspartner in seinem Ermessen die Leistung als ‘’Nicht ausreichend erbracht’’ ansieht, und aufgrund dessen den Vertrag fristlos kündigen möchte, oder eine Rückerstattung fordert, hat er darauf keinen Anspruch. Das Risiko liegt dahingehend auf der Seite des Vertragspartners. 

Rückerstattung

Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen: Wenn im Falle schwerer Krankheit, Unfall oder anderen Ausnahmesituationen keine Leistungserbringung möglich ist.


Verwendung und Speicherung von Foto und Videomaterial für Marketingzwecke

Wenn der Kunde seine schriftliche Zustimmung gibt, darf Aurea Media das gespeicherte Foto und Videomaterial für seine eigenen Marketingzwecke speichern und verwenden.

Datenlöschung nach Vertragsende

Falls nichts anderes vereinbart ist, wird nach Vertragsende, gespeichertes Marketingmaterial des Kunden innerhalb von 30 Tagen vollständig vom Server gelöscht. 

Haftung für Angaben und Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Angaben, Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Dienstleister ist auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen angewiesen. Für Nachteile, Schäden, Verzögerungen oder Mehraufwand, die darauf beruhen, dass der Kunde unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben gemacht oder erforderliche Informationen bzw. Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bereitgestellt hat, übernimmt der Dienstleister keine Haftung, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit der von ihm übermittelten Angaben und Unterlagen. Der Dienstleister ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Erkennt der Dienstleister offensichtliche Unstimmigkeiten oder Widersprüche in den vom Kunden bereitgestellten Informationen, wird er den Kunden hierauf hinweisen, soweit dies im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung zumutbar ist.

Der Kunde haftet für Schäden und Aufwendungen, die dem Dienstleister dadurch entstehen, dass der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben macht oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen, insbesondere die Haftung für Vorsatz und soweit gesetzlich vorgeschrieben für grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

Definition Unternehmensarten

Startup: Frisch gegründetes Unternehmen, Innovative Idee, max. 3 Jahre alt, befindet sich noch in der Wachstumsphase (nicht etabliert oder profitabel)

Solo-Selbstständig: Einzelunternehmer*innen bei denen die Einnahmen ausschließlich aus selbstständiger Tätigkeit stammen. Arbeitet alleine oder beschäftigt bis zu 5 Mitarbeiter*innen.

Nebenberufliche Gründung: Einzelunternehmen wird im Nebenverdienst zusammen mit einer Festanstellung oder anderweitigen Beschäftigung geführt und ist nicht die Haupteinnahmequelle.

Etablierte Unternehmen: Eigenständiges Unternehmen ohne dahinterstehenden Konzern, Markterfahrung von mindestens 3 Jahren, Finanziell stabil (Gründungsphase verlassen), Markenbekanntheit und Kundenstamm vorhanden.